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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FAKT S.r.l.

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1
Die FAKT S.r.l. erbringt technische Dienstleistungen im Bereich Verkehr und Fahrzeug, insbesondere in Form von Prüfungen, Messungen und Gutachtertätigkeiten, leistet technische Dienste für Prüfung und Genehmigung von Fahrzeugsystemen und Bauteilen, zertifiziert oder verifiziert Qualitätsmanagementsysteme, führt Produktprüfungen aller Art durch, leistet Beratung im Bereich Technik und zulassungsrechtlichen Vorschriften, erstellt Gutachten, entwickelt Prüfverfahren, Prüfstände und Software, leistet Dienstleistungen aller Art, wie Entwicklung, Erprobung und Konstruktion und führt Fahrzeuguntersuchungen durch.

1.2
Für Annahme und Durchführung aller Aufträge gelten - soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist – die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FAKT S.r.l., dies unter Ausschluss allfälliger Bedingungen des Auftraggebers, auch wenn diese nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind.

Für spezielle Dienstleistungen können separate Vereinbarungen festgelegt werden.

1.3
Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.

2. Auftragserfüllung

2.1
Art und Umfang der Leistung der FAKT S.r.l. werden durch Auftrag und Auftragsbestätigung bestimmt, gleich in welcher Form der Auftrag erteilt bzw. bestätigt worden ist. Fristen, Termine und Kostenvoranschläge beruhen auf Informationen des Auftraggebers und Schätzungen der FAKT S.r.l..

Die veranschlagten Kosten sind ungefähre Ansätze (Richtwerte), soweit sie nicht ausdrücklich als fest und verbindlich bestätigt worden sind. Auch als fest oder verbindlich bestätigte Kostenvoranschläge werden ausser Kraft gesetzt durch nachträgliche Änderung ihrer Voraussetzungen, gleich ob durch unvorhergesehene Umstände bzw. Ereignisse oder durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers verursacht.

Ergeben sich bei der ordnungsgemässen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese zusätzlich und schriftlich oder per E-Mail zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

2.2
Die durch die FAKT S.r.l. angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstellt nach den anerkannten Regeln der Technik und, soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind, in der von der FAKT S.r.l. üblichen Handhabung.

Die FAKT S.r.l. erbringt ihre Leistungen, soweit tunlich und zweckentsprechend, nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Normen und/oder Richtlinien sowie den einschlägigen gesetzlichen und anderen anwendbaren Bestimmungen.

2.3
Bei Leistungen, die ausserhalb des Areals der FAKT S.r.l. erbracht werden sollen, stellt der Auftraggeber die erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung. Einschlägige behördliche Vorschriften (z.B. in Bezug auf Umweltschutz, Gesundheitswesen, Unfallverhütung) müssen dabei unbedingt eingehalten werden.

Werden die Dienstleistungen bei der FAKT S.r.l. durchgeführt, sind Prüfobjekte samt Material bzw. Einrichtungen, die dafür benötigt werden, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bereitzustellen.

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur im Einvernehmen mit der anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden. Der FAKT S.r.l. bleibt indes das Recht vorbehalten, für die Erbringung der vereinbarten Leistung weitere qualifizierte Firmen oder Personen beizuziehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass FAKT S.r.l. auf Anfrage Daten, Informationen und Berichte an die Anerkennungs- bzw. Akkreditierungsstellen weitergeben muss und diese das Recht haben an Prüfungen und Inspektionen teilzunehmen. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem uneingeschränkt zu.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1
Die Gewährleistung der FAKT S.r.l. umfasst nur die Leistungen, die der FAKT S.r.l. ausdrücklich in Auftrag gegeben worden sind. Eine Gewähr für die Ordnungsmässigkeit und das Funktionieren der betreffenden Untersuchungsobjekte oder der Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Objekte gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die FAKT S.r.l. keine Verantwortung für Konstruktion, Funktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Objekte.

3.2
Eventuelle Gewährleistungsansprüche, welcher Art auch immer, sind auf kostenlose Nachprüfung, Nachbesserung oder Ergänzung beschränkt. Haftungsansprüche gegenüber der FAKT S.r.l. sind in jedem Falle auf Haftung für grobe Fahrlässigkeit der FAKT S.r.l. beschränkt.

Schlägt die Nachbesserung zwei Mal fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

3.3
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang; d.h. ab Übergabe der Ergebnisse oder Produkte an den Auftraggeber.

3.4
Eine Haftung dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt die FAKT S.r.l. nur, wenn die Leistung der FAKT S.r.l. mangelhaft ist und die FAKT S.r.l. insoweit ein Verschulden trifft oder wenn von der FAKT S.r.l. eine entsprechende Garantieerklärung abgegeben wurde.

Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist ausgeschlossen, es sei denn, die FAKT S.r.l. hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

3.5
Sofern eine Haftung der FAKT S.r.l. nach Massgabe ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere auch bei Berücksichtigung der Regelungen unter der nachstehenden Ziffer 4. – bestehen sollte, haftet die FAKT S.r.l. je Auftrag bis zu einem Maximalbetrag von EUR 50.000 für Sachschäden und bis zu einem Betrag in Höhe von EUR  50.000 für Vermögensschäden.

3.6
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für allfällige Haftung für die von der FAKT S.r.l. eingeschalteten Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

4. Weitergehende Haftung; höhere Gewalt; Terminüberschreitung

4.1
Ausser in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Körperschäden sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit sie über die von der FAKT S.r.l. im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommene Haftung und Gewährleistung hinausgehen.

Dies gilt auch im Hinblick auf die Haftung der FAKT S.r.l. für die von uns eingeschalteten Mitarbeiter und andere Erfüllungsgehilfen.

Diese Regelung gilt insbesondere auch für die vom Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Sachen.

4.2
Für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen, übernimmt die FAKT S.r.l. keine Haftung.

Als höhere Gewalt sind nicht voraussehbare, durch die übliche Sorgfalt nicht vorhersehbare bzw. nicht abwendbare Ereignisse anzusehen, wie z.B. unverschuldeter Stromausfall, Brand, Wasserschäden, Explosion, Erdbeben oder ähnliche Ereignisse, die den ordentlichen Betrieb tangieren.

4.3
Wenn die von der FAKT S.r.l. in deren Angeboten bzw. in deren spezifischen Auftragsbestätigungen genannten Termine für die Fertigstellung der von der FAKT S.r.l. auszuführenden Leistungen weit überschritten werden, haftet die FAKT S.r.l. im Rahmen der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann, wenn die FAKT S.r.l. für die Gründe für die Terminüberschreitung verantwortlich ist.

Die FAKT S.r.l. haftet insbesondere nicht, wenn die Termine wegen Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Leistungsumfanges, die ursprünglich durch den Auftraggeber nach Massgabe dieser AGB verlangt wurden, überschritten werden.

4.4
Unabhängig davon, ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschliessen.

5. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

5.1
Für die Berechnung der Leistungen der FAKT S.r.l. gelten die Entgelte gemäss dem von der FAKT S.r.l. jeweils erteilten Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Bis zur endgültigen Erteilung des Auftrages sind die in dem jeweiligen Angebot erwähnten Preise freibleibend. Sollte kein spezifisches schrifliches Angebot bzw. Auftragsbestätigung der FAKT S.r.l. vorliegen, gelten die Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.

5.2
Die FAKT S.r.l. ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für die von der FAKT S.r.l. zu erbringenden Leistungen zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen zu erstellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Der Versand bzw. der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass wir damit den Auftrag vollständig abgerechnet haben.

5.3
Die von der FAKT S.r.l. jeweils in Rechnung gestellten Beträge sind, sofern im Angebot bzw. in der spezifischen Auftragsbestätigung nicht anders festgehalten, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skonto zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt durch eine Mahnung der FAKT S.r.l. oder spätestens 14 Tage nach Fälligkeit  der Rechnung in Verzug. Mit Eintritt des Verzuges des Auftraggebers ist für den jeweils offenen Rechnungsbetrag ein Verzugszins in der Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet.

5.4
Die Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

6. Vorzeitige Beendigung des Auftrages

Sofern der Auftrag vor vollständiger Erbringung der an die FAKT S.r.l. übertragenen Leistungen beendet werden sollte – zum Beispiel durch Kündigung des Auftraggebers oder durch einvernehmliche Aufhebung – ist die FAKT S.r.l. berechtigt, für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen eine Vergütung abzurechnen; die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen bestimmt sich nach dem Verhältnis zwischen den tatsächlich erbrachten Leistungen und den nicht erbrachten Leistungen. Wenn die FAKT S.r.l. zum Beispiel zum Zeitpunkt der Beendigung des Auftrages 60% der übertragenen Leistungen erbracht haben, stehen uns dementsprechend 60% der insgesamt vereinbarten Vergütung zu.

Für die zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen ist die FAKT S.r.l. ebenfalls berechtigt, eine Vergütung geltend zu machen. Diese Vergütung entspricht dem Wert der nicht erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtpreis abzüglich erbrachter Aufwendungen; die ersparten Aufwendungen werden hierbei pauschal mit 30% festgelegt.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1
Von schriftlichen Unterlagen, die der FAKT S.r.l. zur Einsicht vom Auftraggeber überlassen wurden und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die FAKT S.r.l. Abschriften zu ihren Akten nehmen.

7.2
Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages, Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen und ähnliches erstellt werden, räumt die FAKT S.r.l. dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mitübertragen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die von der FAKT S.r.l. erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen oder ähnliches auch ausserhalb seines Betriebes im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Er darf hierbei den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nur dann verwenden, wenn er die von der FAKT S.r.l. erbrachten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. vollständig benutzt.

Zur Publikation vorgesehene Texte (Medienmitteilungen, Werbetexte, Verpackungstexte, Betriebsanleitungen etc.), die sich auf ein Dokument der FAKT S.r.l. beziehen, sind der FAKT S.r.l. vor der Verwendung in vollem Wortlaut, vollständig und mit allen Illustrationen und Beilagen vorzulegen.

Jede Erwähnung eines Prüfberichts der FAKT S.r.l. bzw. eines entsprechenden Dokuments der FAKT S.r.l. hat Art, Umfang, Nummer und Datum der Prüfung zu enthalten.

Wenn der Auftraggeber die von der FAKT S.r.l. erstellten Gutachten, Ergebnisse, Berechnungen etc. verändert, bearbeitet oder nur auszugsweise benutzt, darf er den Namen bzw. die Marke „FAKT“ nicht benutzen.

7.3
Verletzungen der Bestimmungen in Ziff. 7.1 bis 7.2 hiervor werden durch entsprechende rechtliche und/oder andere Massnahmen geahndet.

7.4
Die FAKT S.r.l. wird die Geschäfts- und Betriebsverhältnisse sowie Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die der FAKT S.r.l. bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, ausserhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und/oder verwerten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass FAKT S.r.l. auf Anfrage Daten, Informationen und Berichte an die Anerkennungs- bzw. Akkreditierungsstellen der FAKT S.r.l. weitergeben muss und diese das Recht haben an Prüfungen und Inspektionen teilzunehmen. Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem uneingeschränkt zu.

7.5
Die FAKT S.r.l. verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschliesslich für eigene Zwecke. Dazu setzt die FAKT S.r.l. Datenverarbeitungsanlagen ein. Die FAKT S.r.l. hat technisch-organisatorische Massnahmen getroffen, welche die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind gemäss den Vorschriften des Datenschutzgesetzes verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

8. Konformitätsaussagen in Prüfberichten oder Prüfprotokollen

8.1
Wenn der Auftraggeber für die Prüfung eine Aussage zur Konformität bezüglich einer Spezifikation oder Norm oder Prüfmethode verlangt (z.B. bestanden/nicht bestanden, innerhalb der Toleranz/außerhalb der Toleranz, in Übereinstimmung/nicht in Übereinstimmung), wendet FAKT S.r.l. als Entscheidungsregel die Standardentscheidungsregel „Simple Acceptance Criteria“ mit indirekter Betrachtung der Messunsicherheiten an. „Simple Acceptance Criteria“ wird auch als „shared Risk“ bezeichnet, da die Wahrscheinlichkeit, außerhalb der Toleranzgrenze zu liegen, bis zu 50 % betragen kann, wenn ein Messergebnis genau an der Toleranzgrenze liegt (unter der Annahme einer symmetrischen Normalverteilung der Messungen). Nach dieser Regel vereinbaren das Prüflabor und der Auftraggeber des Messergebnisses implizit oder ausdrücklich, ein Prüfergebnis als konform zu akzeptieren (und anderweitig abzulehnen), dessen Eigenschaft im Toleranzintervall einen Messwert hat.

Konformitätsaussagen werden daher wie folgt berichtet:
Pass – der Messwert liegt unterhalb der Akzeptanzgrenze, mit Akzeptanzgrenze = Toleranzgrenze
Fail – der Messwert liegt über der Akzeptanzgrenze, mit Akzeptanzgrenze = Toleranzgrenze


8.1.1
Um die Wahrscheinlichkeit unrichtiger Entscheidungen auf akzeptablem Niveau zu halten, gilt eine Obergrenze für Messunsicherheit Umax als mit dem Kunden vereinbart. Diese Werte werden von FAKT auf dessen Internet-Website veröffentlicht und werden bei akkreditierten Prüfmethoden sowie in den betreffenden Prüfberichten angegeben.

8.1.2
Es gibt Prüfszenarien ohne Unsicherheit im Ergebnis. Stattdessen wird das Ergebnis durch die Bedingungen beeinflusst, unter denen die Prüfung durchgeführt wird, und diese unterliegen einer Messunsicherheit. In diesen Fällen werden gut charakterisierte Prüfverfahren eingesetzt und Unsicherheitsquellen durch a) die Verwendung von Messgeräten mit maximal zulässigen Fehlern innerhalb bestimmter Grenzen, b) Umwelteinflüsse wie Temperatur und relative Feuchtigkeit, die innerhalb bestimmter Grenzen aufrechterhalten werden, c) gut dokumentierte Kontrolle von Prüfverfahren und d) gut dokumentierte Kompetenz des Prüfpersonals minimiert.

8.2
Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem uneingeschränkt zu.

8.3
Diese Entscheidungsregel trifft nicht zu, sofern durch den Auftraggeber oder in der betroffenen Spezifikation oder Norm oder Prüfmethode eine andere Entscheidungsregel spezifisch gefordert wird.

9. Schlussbestimmungen

9.1
Als massgebliches Recht gilt italienisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).

9.2
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Parteien ist Brescia.

9.3
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Rezzato, der Sitz der FAKT S.r.l..

Rezzato, Dezember 2021
Ed.0 - Rev. 4