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Auszeichnungen der Qualität

In den vergangenen Jahren hat FAKT S.r.l. mehrfach Qualitätsauszeichnungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), der in Flensburg ansässigen deutschen Genehmigungsbehörde, für die hervorragende Qualität der eingereichten technischen Prüfberichte erhalten. Diese Urkunden bestätigen die Zuverlässigkeit unserer Arbeit als Technischer Dienst im Typgenehmigungsverfahren und unser kontinuierliches Engagement für stetige Verbesserungen.

Warum diese Auszeichnungen wichtig sind

  • Sie bestätigen die hohe Qualität der von FAKT S.r.l. erstellten technischen Prüfberichte.
  • Sie verringern Rückfragen und Nachforderungen seitens der Genehmigungsbehörde.
  • Sie ermöglichen eine schnellere Bearbeitung von Typgenehmigungsanträgen.
  • Sie bieten unseren Kunden einen verlässlichen, professionellen Partner mit Fokus auf kontinuierliche Verbesserung.

 

KBA-Qualitätsauszeichnung 2024 / 2025

KBA-Qualitätsauszeichnung 2024/2025 Am 31. Juli 2025 hat FAKT S.r.l. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue Qualitätsauszeichnung für die bei der deutschen Genehmigungsbehörde eingereichten technischen Prüfberichte erhalten. Die Auszeichnung bezieht sich auf den Zeitraum ab November 2024 und bestätigt erneut die durchgängig hohe Qualität der technischen Prüfberichte, die FAKT S.r.l. im Rahmen von Typgenehmigungsverfahren erstellt.

Diese weitere Auszeichnung bestätigt die Kontinuität unseres Engagements für zuverlässige Prozesse, präzise technische Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung. Für unsere Kunden ist sie ein konkreter Nachweis dafür, dass die über unseren Technischen Dienst beim KBA eingereichten Anträge durch technisch hochwertige und offiziell anerkannte Prüfberichte unterstützt werden, was zu einem effizienteren und besser planbaren Genehmigungsprozess beiträgt.

 

KBA Qualitätsauszeichnung 2023 / 2024:

KBA Qualitätsauszeichnung 2023/2024 Im Jahr 2024 wurde FAKT S.r.l. erneut vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einer Qualitätsauszeichnung geehrt. Diese Urkunde bestätigt die durchgängig hohe Qualität der technischen Prüfberichte, die seit April 2023 bei der deutschen Genehmigungsbehörde eingereicht wurden. Nach einem Zeitraum, in dem das KBA die Vergabe solcher Urkunden ausgesetzt hatte, unterstreicht diese neue Auszeichnung das volle Vertrauen der Behörde in die Arbeit von FAKT S.r.l.

Diese Bescheinigung zeigt, dass die von FAKT S.r.l. eingeführten Prozesse und Verfahren sicherstellen, dass die technischen Prüfberichte genau, vollständig und in vollem Einklang mit den Erwartungen der Behörde stehen. Für unsere Kunden bedeutet dies, dass die dem KBA über unseren Technischen Dienst vorgelegten Anträge und Unterlagen von einer offiziell anerkannten Dokumentation begleitet werden.

 

KBA Qualitätsauszeichnung 2016 / 2017:

KBA Qualitätsauszeichnung 2016/2017 Zur Bescheinigung der hervorragenden Qualität als Technischer Dienst im Typgenehmigungsverfahren wurde FAKT S.r.l. – als einer von Wenigen – nun zum dritten Mal in Folge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einer Urkunde für die hervorragende Qualität der an die deutsche Genehmigungsbehörde übermittelten technischen Prüfberichte ausgezeichnet. Diese Urkunde bezieht sich auf die eingereichten Prüfberichte in den Typgenehmigungsverfahren nach Rechtsakten der Europäischen Union (EU), der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) und der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Bescheinigung bringt auch unseren Kunden Vorteile, da sie eine schnellere Bearbeitung für die dem KBA durch unseren Technischen Dienst vorgelegten Anträge und die zugehörige Dokumentation für die Typgenehmigung ermöglicht. Des Weiteren ist sie eine Bestätigung für unsere Kunden des seriösen und professionellen Ansatzes unseres Handelns.

 

KBA Qualitätsauszeichnung 2015 / 2016:

KBA Qualitätsauszeichnung 2015/2016 Zur Bescheinigung der hervorragenden Qualität als Technischer Dienst im Typgenehmigungsverfahren wurde FAKT S.r.l. – als einer von Wenigen – im Zeitraum 2015 / 2016 zum zweiten Mal in Folge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einer Urkunde für die hervorragende Qualität der an die deutsche Genehmigungsbehörde übermittelten technischen Prüfberichte ausgezeichnet. Auch diese Urkunde bezieht sich auf Prüfberichte in Typgenehmigungsverfahren nach Rechtsakten der Europäischen Union (EU), der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) und der Bundesrepublik Deutschland.

Auch in diesem Fall bringt die Bescheinigung einen klaren Mehrwert für unsere Kunden: Dank der hohen Qualität der von FAKT S.r.l. erstellten technischen Prüfberichte profitieren die dem KBA über unseren Technischen Dienst vorgelegten Typgenehmigungsanträge von einer effizienteren Bearbeitung. Dies bestätigt gegenüber unseren Kunden unser anhaltendes Engagement für Qualität und Zuverlässigkeit.

 

KBA Qualitätsauszeichnung 2014 / 2015:

KBA Qualitätsauszeichnung 2014/2015 Im Zeitraum 2014 / 2015 führte die deutsche Genehmigungsbehörde Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg erstmals die KBA Qualitätsauszeichnung für Technische Dienste ein, die die hohe Qualität ihrer technischen Prüfberichte nachweisen. FAKT S.r.l. zählte zu den ersten Prüflaboratorien, die diese Anerkennung erhielten – auch als Ergebnis der eingeführten Prozesse und der kontinuierlichen Verbesserung der Prüfaktivitäten und der Berichtserstellung.

Der Technische Dienst FAKT S.r.l. ist bestrebt, dieses hervorragende Qualitätsniveau seiner technischen Prüfberichte auch in den folgenden Jahren aufrechtzuerhalten, damit die im Namen unserer Kunden beim KBA eingereichten Anträge zügig und – möglichst – ohne zusätzliche Anforderungen an Informationen oder Dokumentation bearbeitet werden und so bessere Genehmigungszeiten erreicht werden können.

 

Was das für Sie als unsere Kunden bedeutet

  • Im Allgemeinen kürzere Genehmigungszeiten beim KBA.
  • Stabilere, besser planbare und transparente Typgenehmigungsprozesse.
  • Reduziertes Risiko von Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder nicht konformer Dokumentation.
  • Ein Technischer Dienst, der in kontinuierliche Verbesserung investiert und dessen Qualität vom KBA seit 2014 bis zur jüngsten Qualitätsauszeichnung vom 31. Juli 2025 bestätigt wurde.